DIPL.-ING. GÜNTER WICHERN
BAUSACHVERSTÄNDIGER BTE - ARCHITEKT

Honorierung

Für jeden einzelnen Auftrag wird die Honorierung vereinbart, z.B.:
  • Gerichtsgutachten auf der Basis des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
  • Übrige Gutachten in freier Vereinbarung als Zeithonorar oder als Pauschalhonorar